Mindestens
2 Abwassergebührenbescheide für das Abrechnungsjahr 2017 sind
dem Betreiber dieser Seite bereits im Dezember 2017 bekannt gemacht
worden.
Nachdem
alles darauf hindeutet, dass diese Bescheide nicht nur rechtswidrig,
sondern auch nichtig sind, wurde wie folgt Widerspruch eingelegt:
Widerspruch gegen Bescheid Nr. 1
Widerspruch gegen Bescheid Nr. 2
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