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Hochwasserschutz

Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck ist ein jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sämtliches auf befestigten Dach-, Hof- und Einfahrtsflächen anfallende Niederschlagswasser in den Kanal einzuleiten um so seine Abwasserüberlassungspflicht zu erfüllen. Die Gemeinde leitet dieses Wasser in vielen Fällen direkt in die Bäche oder in die Sieg.

Welche Folgen daraus entstehen beschreibt ein Leserbrief   zu einem Artikel aus der Rhein-Zeitung vom 12. Januar 2012. 

 


 

      

                                              

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