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Seit der Privatisierung der Abwasserbeseitigung hat die Gemeinde Windeck rund 20 Millionen Euro für die Straßenentwässerung an die  private Firma WTE gezahlt ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben.

Die Gemeindewerke, deren Aufgaben seit 2003 von der privaten Firma WTE-B wahrgenommen werden, erheben Jahr für Jahr von der Gemeinde Windeck rund 940.000,00 Euro, im Jahr 2023 waren es exakt 943.882.05 Euro, an Gebühren für die Entwässerung der gemeindeeigenen Straßen. Anstandslos zahlt die Gemeindeverwaltung diese Gebührenforderung. Doch was tun die Gemeindewerke bzw. die WTE für dieses Geld? Nichts!

Die Straßenentwässerung, was man auch immer darunter verstehen mag, wird seit jeher vom Bauhof der Gemeinde erledigt. Da wäre z.B. das putzen der Gräben oder reinigen der Wassereinläufe zu nennen. Die Gemeindewerke, erst recht die WTE, haben nie einen satzungsmäßigen oder anderen Auftrag zur Entwässerung der Straßen erhalten und nehmen diese Aufgabe auch in tatsächlicher Hinsicht nicht wahr. Deren Aufgabenbereich beschränkt sich auf die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Straßenentwässerung zählt nicht dazu. Dieser Sachverhalt ist jedem im Rat und in der Verwaltung bekannt. So hat mir der Beigeordnete, Herr Becher, schriftlich seine Kenntnis bestätigt, dass die Anlagen zur Entwässerung der Gemeindestraßen eigene zur Straße gehörende Anlagen sind, eben keine öffentliche und damit gebührenpflichtige Abwasseranlagen. Gleichzeitig legt er aber auch Belege für die Gebührenzahlungen vor. Das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen: Der Verwaltung ist sehr wohl bekannt, dass die Gemeinde keine Gebühren für die Straßenentwässerung zu zahlen hat, legt aber gleichwohl Belege vor, nach denen sie solche Gebühren dennoch zahlt. Und das in zweistelliger Millionenhöhe.

Doch warum stimmen die Ratsvertreter diesen Zahlungen von rund 940.000,00 Euro p.a. zu? Warum überweist die Verwaltung dieses Geld an die Gemeindewerke / WTE? Diese Fragen, wie die Frage ob und ggf. wie sich die WTE bei den Ratsparteien für den Geldsegen bedankt, wurden der Bürgermeisterin in mehreren Anträgen nach § 24 GO-NRW gestellt. Doch die Bürgermeisterin beantwortet diese Fragen nicht und leitet die Anträge auch nicht dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu.

Nachdem die WTE seit über 20 Jahren diese jährlichen Geldgeschenke erhalten hat, summiert sich der Schaden für die Gemeindekasse auf mittlerweile über 20 Millionen Euro. Soweit die Gemeinde Windeck zum Ausgleich beim Land NRW Zuschüsse zur Aufstockung des Gemeindehaushaltes, wie auch zur Deckelung der Abwassergebühren in Anspruch nimmt, schädigt sie auch andere Gemeinden die diese Gelder aufbringen müssen. Wie hätte die Gemeinde Windeck die verschenkten 20 Millionen Euro gut gebrauchen können? Für Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, Straßen …..

Gebührenbescheid für Straßenentwässerung 2023   Antrag 1 nach § 24 GO-NRW     Antrag 2 nach § 24 GO-NRW


 

      

                                              

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